Maßnahmenpaket für die Folgen vom Coronavirus

Konkrete Maßnahmen (Bundesregierung)

Stand: 17. März 2020

Für Beschäftigte und Unternehmen, die von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind, wird ein Schutzschild errichtet, der auf vier Säulen beruht:

1. Kurzarbeitergeld flexibilisieren

Für die Kurzarbeit hat der Bundestag neue Regelungen beschlossen. Die Zugangsvoraussetzungen<https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/bundestag-kurzarbeitergeld-1729626> für das Kurzarbeitergeld werden erleichtert:
· Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 Prozent
· teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
· Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
· vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit

Antrag unter: https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-kug107_ba015344.pdf

2. Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen

Mit einem Paket von Maßnahmen soll die Liquidität von Unternehmen verbessert werden.
· Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert.
· Vorauszahlungen können leichter angepasst werden.
· Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.

3. Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen

Viele Unternehmen und Betriebe leiden derzeit an unverschuldeten Umsatzrückgängen - entweder aufgrund von Störungen in den Lieferketten oder durch signifikanten Nachfrage-Rückgang in zahlreichen Sektoren unserer Volkswirtschaft. Gleichzeitig können die laufenden Kosten oft gar nicht oder nur langsam abgebaut werden. Dies kann dazu führen, dass gesunde Unternehmen völlig unverschuldet in Finanznöte geraten, insbesondere was ihre Ausstattung mit liquiden Finanzmitteln angeht. Mit neuen und im Volumen unbegrenzten Maßnahmen zur Liquiditätsausstattung sollen Unternehmen und Beschäftigte geschützt werden.

4. Stärkung des Europäischen Zusammenhalts

Die Bundesregierung begrüßt die Idee der Europäischen Kommission, für eine "Corona Response Initiative" mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro. Sie begrüßt ebenfalls die Ankündigung der europäischen Bankenaufsicht, bestehende Spielräume zu nutzen, damit Banken weiter verlässlich Liquidität an die Wirtschaft geben können sowie die gestern angekündigten Maßnahmen der Europäischen Zentralbank zur Bereitstellung von Liquidität für Banken.
Quelle: Bundesregierung
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/milliardenhilfen-wegen-corono-1730386

5. weitere steuerliche Soforthilfemaßnahmen

· Neu ist, eine Korrektur der Umsatzsteuer bei ausfallgefährdeten Forderungen kann bereits dann vorgenommen werden, wenn der Ausfall sehr wahrscheinlich ist
· Beschleunigte Rechnungseingangsprüfung kann die zeitnähere Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs fördern
· Bei niedrigen Börsenkurse prüfen, ob Schenkungen an z.B. Kinder vorgezogen werden können, um Erbschaftsteuer zu sparen
· Frühzeitige Rechnungstellung begründet für den Sollversteurer eine Verkürzung seiner Vorfinanzierung der entstandenen Umsatzsteuer

6. Welche finanziellen Unterstützungsmaßnahmen gibt es?

Für Unternehmen, die noch keine 5 Jahre bestehen:
· ERP-Gründerkredit Startgeld - Betriebsmittelförderung
· ERP-Gründerkredit Universell (Betriebsmittel)

Für Unternehmen, die seit mehr als 5 Jahren am Markt bestehen:
· KfW-Unternehmerkredit (Betriebsmittelfinanzierung)
· Landesförderinstitute
· Bürgschaften


weitere Infos unter: https://www.bvmw.de/news/5384/coronavirus-welche-unterstuetzung-gibt-es-fuer-unternehmen-2/